Aus: Ausgabe vom 05.07.2013, Seite 15 / Feminismus
Prostitution: Kritik an Gesetzentwurf
Berlin. Kritik an den von der Bundesregierung geplanten Gesetzesänderungen in den Bereichen Menschenhandel und Prostitution hat die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes (TdF) geäußert.
Der in der Nacht zum 28. Juni im Bundestag abgestimmte Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und FDP zur Bekämpfung des Menschenhandels und zur Überwachung von Prostitutionsstätten (siehe dazu jW vom 28.7.) biete »weder Opfern von Menschenhandel mehr Schutz und Unterstützung«, noch seien die beschlossenen Regelungen im Gewerberecht geeignet, »mehr Rechtssicherheit für Prostituierte zu schaffen«, heißt es in einer Erklärung der Organisation vom vergangenen Freitag. Diese Einschätzung sei von allen Sachverständigen in einer Anhörung im Rechtsausschuß des Bundestages am 24. Juni geteilt worden. »Dieses Gesetz beinhaltet so viele Ungereimtheiten und unbestimmte Rechtsbegriffe, daß es sich zu einem Arbeitsbeschaffungsprogramm für JuristInnen entwickeln kann«, erklärte die TdF-Vorsitzende Irmingard Schewe-Gerigk, die als Sachverständigen an der Anhörung teilgenommen hatte.
Grundsätzlich begrüßt TdF das Bestreben, gewerberechtliche Regelungen für Prostitutionsstätten vorzusehen. Deren Ziel müßten aber der Schutz und die Gewährleistung der Rechte der Prostituierten sein. Davon sei das Gesetz »weit entfernt«, so Schewe-Gerigk.
Nach ihrer Ansicht bleiben auch bei der Umsetzung der EU-Richtlinie gegen Menschenhandel »der Schutz und die Rechte der Opfer gänzlich unberücksichtigt«. (jW)
Der in der Nacht zum 28. Juni im Bundestag abgestimmte Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und FDP zur Bekämpfung des Menschenhandels und zur Überwachung von Prostitutionsstätten (siehe dazu jW vom 28.7.) biete »weder Opfern von Menschenhandel mehr Schutz und Unterstützung«, noch seien die beschlossenen Regelungen im Gewerberecht geeignet, »mehr Rechtssicherheit für Prostituierte zu schaffen«, heißt es in einer Erklärung der Organisation vom vergangenen Freitag. Diese Einschätzung sei von allen Sachverständigen in einer Anhörung im Rechtsausschuß des Bundestages am 24. Juni geteilt worden. »Dieses Gesetz beinhaltet so viele Ungereimtheiten und unbestimmte Rechtsbegriffe, daß es sich zu einem Arbeitsbeschaffungsprogramm für JuristInnen entwickeln kann«, erklärte die TdF-Vorsitzende Irmingard Schewe-Gerigk, die als Sachverständigen an der Anhörung teilgenommen hatte.
Grundsätzlich begrüßt TdF das Bestreben, gewerberechtliche Regelungen für Prostitutionsstätten vorzusehen. Deren Ziel müßten aber der Schutz und die Gewährleistung der Rechte der Prostituierten sein. Davon sei das Gesetz »weit entfernt«, so Schewe-Gerigk.
Nach ihrer Ansicht bleiben auch bei der Umsetzung der EU-Richtlinie gegen Menschenhandel »der Schutz und die Rechte der Opfer gänzlich unberücksichtigt«. (jW)
Gesetzentwurf und Stellungnahmen der Sachverständigen online: kurzlink.de/bt-gesetzentwurf
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