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Aus: Ausgabe vom 05.07.2013, Seite 4 / Inland

Mietsteigerung kann höher ausfallen

Karlsruhe. Nach einer Erhöhung darf die Miete unter Umständen auch höher ausfallen, als es im Ort üblich ist. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH). Im Mietspiegel vorgesehene Zuschläge etwa für Einfamilienhäuser müßten berücksichtigt werden, heißt es in der am Donnerstag bekanntgewordenen Entscheidung. Das gelte auch dann, wenn dadurch die Mieten höher ausfielen als im Mietspiegel. Derartige Zuschläge sollten Besonderheiten abbilden, die im Mietspiegel nicht berücksichtigt worden seien, urteilte der BGH nun. (dpa/jW)

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