Aus: Ausgabe vom 19.07.2013, Seite 2 / Inland
Bafög-Wohnsitzregel ist rechtswidrig
Luxemburg. Das höchste EU-Gericht hat im Streit um Regeln der Ausbildungsförderung Bafög zugunsten von Auslandsstudenten entschieden. Deutschland dürfe die Förderung eines kompletten EU-Auslandsstudiums nicht mehr von der Wohnsitzregel abhängig machen, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Die deutsche Regelung, daß ein Student nur dann staatliche Unterstützung für den längeren Auslandsaufenthalt bekomme, wenn er unmittelbar vor Aufnahme des Studiums drei Jahre ständig im Inland gewohnt habe, verstoße gegen EU-Recht.
(dpa/jW)
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