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15.12.2000 / Inland

Ende aller Ansprüche

BGH: Zwangsarbeiter auf Stiftungsfonds verwiesen

Ehemalige Nazizwangsarbeiter können in Deutschland keine über den Entschädigungsfonds hinausgehenden Ansprüche mehr geltend machen. Der Bundesgerichtshof billigte mit diesem am Donnerstag veröffentlichten Beschluß das Vorgehen des Gesetzgebers bei der Entschädigung der Zwangsarbeiter.

Der 3. Zivilsenat verwarf eine Beschwerde einer Ukrainerin, die von der Firma Siemens für ihre während des Krieges übe...

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