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Aus: Ausgabe vom 30.07.2013, Seite 5 / Inland

Meese-Prozeß: ­Anträge abgelehnt

Kassel. Der »Hitlergruß-Prozeß« gegen den Künstler Jonathan Meese in Kassel kommt schleppend voran. Am Montag wies das Amtsgericht drei Anträge der Verteidigung zurück. Die Anwälte des 43jährigen wollten unter anderem in einem Gutachten klären lassen, ob ein Durchschnittsbesucher den Auftritt mit zwei Hitlergrüßen des Künstlers vom 4. Juni 2012 als Kunst erkannt hätte oder nicht. Die Richterin wies den Antrag zurück. Dies sei nicht maßgeblich, zudem müsse das Gericht die Frage beantworten, ob es um Kunst gegangen sei oder nicht. Zwei weitere Anträge lehnte die Richterin ebenfalls ab, weil sie mit dem Auftritt nicht in Zusammenhang stünden. Bereits zuvor waren zwei am ersten Prozeßtag gestellte Befangenheitsanträge der Verteidiger gegen das Gericht abgelehnt worden.

(dpa/jW)

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