Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 31.07.2013, Seite 4 / Inland

Prozeß gegen Vater von Amokläufer

Stuttgart. Mehr als vier Jahre nach dem Amoklauf von Winnenden steht an diesem Mittwoch der erste Schadenersatzprozeß an. Wie das Landgericht Stuttgart am Dienstag mitteilte, klagen eine Witwe und zwei ihrer Kinder für eines der tödlich verletzten Opfer. Bei dem Toten handelt es sich um den Kunden eines Autohauses in Wendlingen. Der Vater des Amokläufers hatte die Pistole unverschlossen im Kleiderschrank aufbewahrt, mit der sein Sohn Tim K. am 11. März 2009 in Winnenden und Wendlingen 15 Menschen und sich selbst erschoß. Die Hinterbliebenen machen einen Unterhaltsschaden und den Ersatz von Beerdigungskosten geltend, sagte ein Gerichtssprecher. »Es geht um einen Streitwert von 80000 Euro.«

(dpa/jW)