Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 01.08.2013, Seite 4 / Inland

Kündigungsgrund: Zigarettenrauch

Düsseldorf. Belästigt ein Mieter durch Zigarettenrauch seine Nachbarn, darf ihm die Wohnung fristlos gekündigt werden. Das hat das Amtsgericht Düsseldorf am Mittwoch entschieden. Der Vermieter müsse es nicht dulden, wenn der Qualm für die anderen Mieter zu einer »unzumutbaren und unerträglichen Geruchsbelästigung« führe. Dies gelte, obwohl ein Mieter grundsätzlich in seiner Wohnung rauchen darf. Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit der Nachbarn habe in diesem Fall Vorrang vor dem Recht auf freie persönliche Entfaltung des Rauchers. Dem Mieter und ehemaligen Hausmeister Friedhelm Adolfs war nach 40 Jahren die Kündigung für seine einstige Dienst- und jetzige Mietwohnung zugestellt worden. (dpa/jW)