Aus: Ausgabe vom 07.08.2013, Seite 15 / Antifaschismus
Neonazis wegen Bedrohung angezeigt
Weyhe. Der Bürgermeister der niedersächsischen Gemeinde Weyhe, Frank Lemmermann (SPD), wird seit März dieses Jahres von Neonazis beschimpft und im Internet attackiert. Die Gemeinde hat jetzt 115 Strafanzeigen gestellt, u.a. wegen Bedrohung und Volksverhetzung, wie die taz am Montag berichtete.
Lemmermann hatte sich gegen Aufmärsche der Neonazis in der Gemeinde gewehrt. Außerdem kämpfte er gegen deren Vereinnahmung eines Todesfalls im Ort. Im März war dort ein Mann vor dem Bahnhof zu Tode geprügelt worden. Dem mutmaßlichen Täter wird Mord vorgeworfen. Unter anderen versucht insbesondere die »Identitäre Bewegung«, ein loser Zusammenschluß von Gruppen, die sich auf das neurechte Konzept des »Ethnopluralismus« berufen, von der aufgeheizten Stimmung im Ort zu profitieren. Sie erklärte, der Mann habe sterben müssen, »weil er Deutscher war«. Eine als Trauerkundgebung deklarierte Versammlung der »Identitären« ließ die Gemeinde daraufhin verbieten. Lemmermann stelle die Anzeigen exemplarisch für alle, die beschimpft werden. Er sagte: »Die Anzeigen mußten sein. Es gibt keinen rechtsfreien Raum, in dem gedroht und gehetzt werden darf.« (jW)
Lemmermann hatte sich gegen Aufmärsche der Neonazis in der Gemeinde gewehrt. Außerdem kämpfte er gegen deren Vereinnahmung eines Todesfalls im Ort. Im März war dort ein Mann vor dem Bahnhof zu Tode geprügelt worden. Dem mutmaßlichen Täter wird Mord vorgeworfen. Unter anderen versucht insbesondere die »Identitäre Bewegung«, ein loser Zusammenschluß von Gruppen, die sich auf das neurechte Konzept des »Ethnopluralismus« berufen, von der aufgeheizten Stimmung im Ort zu profitieren. Sie erklärte, der Mann habe sterben müssen, »weil er Deutscher war«. Eine als Trauerkundgebung deklarierte Versammlung der »Identitären« ließ die Gemeinde daraufhin verbieten. Lemmermann stelle die Anzeigen exemplarisch für alle, die beschimpft werden. Er sagte: »Die Anzeigen mußten sein. Es gibt keinen rechtsfreien Raum, in dem gedroht und gehetzt werden darf.« (jW)
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