Aus: Ausgabe vom 07.08.2013, Seite 5 / Inland
Kommunen müssen einander helfen
Potsdam. Finanzstarke Kommunen in Brandenburg müssen ärmere Städte und Gemeinden unterstützen. Das hat das Landesverfassungsgericht am Dienstag entschieden. Es wies damit die Beschwerden von drei Kommunen gegen eine Umlage zurück, die das brandenburgische Finanzausgleichsgesetz vorsieht.
»Der Betrag ist nicht erdrückend oder unangemessen«, sagte Gerichtspräsident Jes Möller. Im Vergleich zu anderen Ländern sei er eher moderat. Die Umlage kann teils mehrere Millionen Euro pro Jahr betragen. Geklagt hatten die Stadt Liebenwalde (Oberhavel) sowie die Gemeinden Breydin (Barnim) und Schenkenberg (Uckermark). Sie fühlten sich durch den Solidarbeitrag nach Vorbild des Länderfinanzausgleichs in ihrem kommunalen Selbstverwaltungsrecht beeinträchtigt.
(dpa/jW)
»Der Betrag ist nicht erdrückend oder unangemessen«, sagte Gerichtspräsident Jes Möller. Im Vergleich zu anderen Ländern sei er eher moderat. Die Umlage kann teils mehrere Millionen Euro pro Jahr betragen. Geklagt hatten die Stadt Liebenwalde (Oberhavel) sowie die Gemeinden Breydin (Barnim) und Schenkenberg (Uckermark). Sie fühlten sich durch den Solidarbeitrag nach Vorbild des Länderfinanzausgleichs in ihrem kommunalen Selbstverwaltungsrecht beeinträchtigt.
(dpa/jW)
Mehr aus: Inland
-
»Dickhutismus gibt es nicht«
vom 07.08.2013 -
Kaum sozialer Wohnungsbau
vom 07.08.2013 -
»Wir versuchen, den Roma in Ungarn zu helfen«
vom 07.08.2013 -
Schlappe für die Anklage
vom 07.08.2013 -
Handelshemmnis Menschenrechte
vom 07.08.2013 -
Die Schlechten ins Kröpfchen
vom 07.08.2013 -
In Löchern untergebracht
vom 07.08.2013