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Aus: Ausgabe vom 07.08.2013, Seite 5 / Inland

Kommunen müssen einander helfen

Potsdam. Finanzstarke Kommunen in Brandenburg müssen ärmere Städte und Gemeinden unterstützen. Das hat das Landesverfassungsgericht am Dienstag entschieden. Es wies damit die Beschwerden von drei Kommunen gegen eine Umlage zurück, die das brandenburgische Finanzausgleichsgesetz vorsieht.

»Der Betrag ist nicht erdrückend oder unangemessen«, sagte Gerichtspräsident Jes Möller. Im Vergleich zu anderen Ländern sei er eher moderat. Die Umlage kann teils mehrere Millionen Euro pro Jahr betragen. Geklagt hatten die Stadt Liebenwalde (Oberhavel) sowie die Gemeinden Breydin (Barnim) und Schenkenberg (Uckermark). Sie fühlten sich durch den Solidarbeitrag nach Vorbild des Länderfinanzausgleichs in ihrem kommunalen Selbstverwaltungsrecht beeinträchtigt.

(dpa/jW)

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