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Aus: Ausgabe vom 08.08.2013, Seite 16 / Sport

Rad-Doping: Gewußt wie

Doping bei Gerolsteiner war verboten, berichtete Teamarzt Mark Schmidt am Mittwoch im Betrugsprozeß gegen Stefan Schumacher, der diese Aussage aber für sich reklamiert. »Natürlich haben sie falsch ausgesagt«, behauptete der wegen Betrugs vor dem Landgericht Stuttgart angeklagte Radprofi mit Blick auf die drei bislang als Zeugen geladenen Mediziner. »Die Ärzte haben alle Angst um ihren Job. Ich habe ja auch gesagt, ich dope nicht«, sagte er am Mittwoch zum Ende des kurzen 13. Prozeßtages.

Aber zwischen den Zeilen, so die Lesart von Schumacher und seinem Verteidiger Michael Lehner, da hätten Schmidt sowie Ernst Jakob am Tag zuvor und vor Wochen auch Achim Spechter ihre Position gestützt: Doping fand bei Gerolsteiner nicht im verborgenen statt, einen Betrug von Teamchef Hans-Michael Holczer kann es also nicht gegeben haben. Das ist die Verteidigungslinie.

Sowohl Jakob als auch Schmidt haben in ihren Zeugenaussagen bestätigt, daß Dopingmittel im Team ein Gesprächsthema waren. Schmidt sprach explizit von Synacthen als Bestandteil von Unterhaltungen und fügte hinzu: »Es wurde über so gut wie jedes [Mittel] gesprochen.« Jakob hatte bei seiner Vernehmung angegeben, es habe Profis gegeben, die »Doping-Fragen gestellt haben. Ist das Mittel leistungsfördernd, ist es nachweisbar?« Er habe darauf »durchaus Antworten gegeben, aber klar darauf hingewiesen, daß es im Team Gerolsteiner dieses Vorgehen nicht geben kann«.


Schumacher wird Betrug vorgeworfen: Bei der Tour de France 2008 hatte der Radprofi in einem Gespräch Doping abgestritten, war von Holczer weiter bezahlt, aber danach eben positiv getestet und gesperrt worden. Holczer bestreitet, von Doping in seiner Mannschaft und speziell bei Schumacher gewußt zu haben.

Inwieweit Schmidt und Jakob glaubhaft sind, ist Sache des Gerichts. Gegen beide Ärzte liegt eine Anzeige vor. Die Schwerpunktstaatsanwaltschaft Freiburg ermittelt nach sid-Informationen weiter gegen die Mediziner wegen systematischer Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz, Körperverletzung und Rezeptbetrugs. (dpa/sid/jW)

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