Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 08.08.2013, Seite 5 / Inland

Einmal Häftling der BRD, immer Häftling

Hamm. Werden ausländische Straftäter nach einer Mindesthaftzeit in Deutschland ausgewiesen und kehren dann in die Bundesrepublik zurück, müssen sie wieder ins Gefängnis. Über die Entscheidung vom 18. Juni informierte das Oberlandesgericht Hamm am Mittwoch. Ein 1996 in Deutschland wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilter Inder war 2006 nach zehn Jahren Haft ausgewiesen worden. Der 48jährige reiste im August 2012 erneut nach Deutschland ein – schlafend im Auto seines Arbeitgebers und ohne es zu bemerken, wie er schilderte. Dennoch entschied das Oberlandesgericht Hamm: Die lebenslange Haft ist fortzusetzen. Der Mann habe seine Rückkehr zumindest billigend in Kauf genommen. Die damit verbundenen Risiken seien ihm bekannt gewesen. Es könne nicht erneut von einer Strafvollstreckung abgesehen werden. (dpa/jW)