Im Namen des Kapitals
Bundesverfassungsgericht bestätigte Enteignung im Osten
Sven EhlingIn »zweifacher Hinsicht ungleich behandelt« worden seien die Betroffenen, räumte das Bundesverfassungsgericht ein, als es die Verfassungsbeschwerde von 25 Eigentümern in einem Bergwerksfeld gelegener Grundstücke in den neuen Ländern abwies. Die Kläger hatten sich an das Gericht gewandt, weil nach der Regelung im Einigungsvertrag im Osten, anders als im Westen, Kiese und Kiessande nicht Eigentum des Grundstückseigentümers sind. Der Einigungsvertrag stützte si...
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