Aus: Ausgabe vom 13.08.2013, Seite 3 / Schwerpunkt
Beobachtungsobjekt in Bayern
Als Ende 2011 durch Zufall bekannt wurde, daß das Bündnis gegen das 2008 durchgepeitschte neue bayerische Versammlungsgesetz vom Verfassungsschutz des Freistaates bespitzelt worden war, wollte Rechtsanwalt Klaus Hahnzog wissen, ob über ihn »Erkenntnisse« gespeichert sind. Nach sechs Wochen erhielt der Jurist die Auskunft, »daß zur Erfüllung der festgelegten Aufgaben des Amtes keine Daten zu Ihrer Person in Dateien oder Akten gespeichert sind«. Auf die Nachfrage, ob in den sechs Wochen zwischen Anfrage und Antwort Dateien gelöscht worden seien, kam die Antwort: »Wann im Einzelfall eingehende Informationen zur Verarbeitung gelöscht worden sind, ist nicht feststellbar. Könnten wir den Inhalt gelöschter Informationen noch nachvollziehen, würde dies dem Zweck der Löschung widersprechen.«
Bayerns oberster Verfassungsschützer, Innenminister Joachim Herrmann (CSU/Foto), belehrte den Auskunftsheischenden noch zusätzlich: »Im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben nimmt der Verfassungsschutz aber auch Kontakte seiner Beobachtungsobjekte wahr. Insofern muß derjenige, der sich bewußt in ein Aktionsbündnis mit Organisationen begibt, von denen er weiß bzw. von denen bekannt ist, daß es sich um Beobachtungsobjekte des Verfassungsschutzes handelt, damit rechnen, daß unter die Beobachtung von Extremisten auch deren Bündnistaktik fällt.« Dem Bündnis gegen das neue bayerische Versammlungsgesetz gehörten u.a. der DGB Bayern und verschiedene Einzelgewerkschaften an, der Bund Naturschutz, der Paritätische Wohlfahrtsverband, der Journalistenverband und die Humanistische Union sowie die SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Die Linke und das globalisierungskritische Netzwerk ATTAC. Welch ein Arbeitsfeld tat sich da für Hermanns Mannen auf!
Wie heißt es in der von den bayerischen Grünen in Auftrag gegebenen Studie zur Geschichte des Verfassungsschutzes im Freistaat: »In der beginnenden Hochphase des Kalten Krieges blickten die amerikanischen Sicherheitsbehörden wie diejenigen der Bundesrepublik nicht auf die Vergangenheit, sondern auf die Gegenwart. Gefragt waren langjährige Erfahrungen im Polizei- und Nachrichtendienst sowie eine ausgeprägte antikommunistische Einstellung.« Letzteres zählt noch heute. (hd)
Bayerns oberster Verfassungsschützer, Innenminister Joachim Herrmann (CSU/Foto), belehrte den Auskunftsheischenden noch zusätzlich: »Im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben nimmt der Verfassungsschutz aber auch Kontakte seiner Beobachtungsobjekte wahr. Insofern muß derjenige, der sich bewußt in ein Aktionsbündnis mit Organisationen begibt, von denen er weiß bzw. von denen bekannt ist, daß es sich um Beobachtungsobjekte des Verfassungsschutzes handelt, damit rechnen, daß unter die Beobachtung von Extremisten auch deren Bündnistaktik fällt.« Dem Bündnis gegen das neue bayerische Versammlungsgesetz gehörten u.a. der DGB Bayern und verschiedene Einzelgewerkschaften an, der Bund Naturschutz, der Paritätische Wohlfahrtsverband, der Journalistenverband und die Humanistische Union sowie die SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Die Linke und das globalisierungskritische Netzwerk ATTAC. Welch ein Arbeitsfeld tat sich da für Hermanns Mannen auf!
Wie heißt es in der von den bayerischen Grünen in Auftrag gegebenen Studie zur Geschichte des Verfassungsschutzes im Freistaat: »In der beginnenden Hochphase des Kalten Krieges blickten die amerikanischen Sicherheitsbehörden wie diejenigen der Bundesrepublik nicht auf die Vergangenheit, sondern auf die Gegenwart. Gefragt waren langjährige Erfahrungen im Polizei- und Nachrichtendienst sowie eine ausgeprägte antikommunistische Einstellung.« Letzteres zählt noch heute. (hd)
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