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Aus: Ausgabe vom 14.08.2013, Seite 5 / Inland

Meese-Prozeß fortgesetzt

Kassel. Der »Hitlergruß-Prozeß« gegen den Berliner Künstler Jonathan Meese geht in die womöglich entscheidende Sitzung. Vor dem Amtsgericht Kassel werden an diesem Mittwoch die Plädoyers von Verteidigung und Staatsanwaltschaft erwartet. Ob bereits ein Urteil falle, sei unklar, da noch Anträge gestellt werden könnten, sagte ein Gerichtssprecher am Dienstag. Zuletzt hatte die Richterin angedeutet, daß sie Meeses Geste vom 4. Juni 2012 als Teil einer Performance und damit als Kunst werten könnte. Allerdings bleibe die Frage, ob die Kunstfreiheit in diesem Fall Vorrang vor dem Strafrecht habe. »Wir sind mit dem Verhandlungsverlauf zufrieden«, betonte sein Anwalt Pascal Decker. Die Staatsanwaltschaft wirft Meese das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor. Der 43jährige hatte in einem Mediengespräch den Arm zweimal zu dem verbotenen Gruß gehoben. (dpa/jW)