Aus: Ausgabe vom 24.08.2013, Seite 12 / Feuilleton
Causa Meese
Für den Künstler Jonathan Meese ist der Kasseler Rechtsstreit um seinen Hitlergruß auch nach dem Freispruch noch nicht zu Ende. Die Staatsanwaltschaft habe Rechtsmittel gegen das Urteil des Amtsgerichts vom 14. August eingelegt, sagte Staatsanwalt Götz Wied am Freitag auf Anfrage. Sie bleibe grundsätzlich dabei, daß eine Straftat vorliege. Das Gericht hatte zugunsten der Kunstfreiheit entschieden und Meese freigesprochen. Sobald das schriftliche Urteil vorliege, werde die Behörde entscheiden, ob sie in Revision gehe oder Berufung einlege, sagte Wied. (dpa/jW)
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