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Aus: Ausgabe vom 27.08.2013, Seite 15 / Betrieb & Gewerkschaft

Binnenschiffer vor Gericht erfolglos

Herne/Wesel. Die Arbeitsgerichte Herne und Wesel haben am Freitag Anträge auf einstweilige Verfügungen zum Stopp von Streiks an Schleusen abgelehnt. Unternehmen der Binnenschiffahrt hatten gegen ver.di juristische Schritte verlangt. Die Gewerkschaft ruft seit Wochen Mitarbeiter der Wasser- und Schiffahrtsbehörden zum Streik auf. Die Binnenschiffer beklagen, daß der Tarifstreit auf ihrem Rücken ausgetragen werde und ihnen erheblicher wirtschaftlicher Schaden entstehe. In beiden Fällen entschieden die Gerichte nach Angaben ihrer Sprecher, daß die Schiffahrtsunternehmen als Drittbetroffene laut Rechtsprechung auch große finanzielle Belastungen hinnehmen müssen. Am Wochenende haben die Schleusenwärter in Nordrhein-Westfalen und an der Mosel die Arbeit von sich aus wieder aufgenommen.

(dpa/jW)

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