Aus: Ausgabe vom 28.08.2013, Seite 2 / Inland
»S 21«: Urteil gegen drei Polizisten
Stuttgart. Im Fall des Wasserwerfereinsatzes vom 30. September 2010 bei Protesten gegen das Bahnhofsprojekt »Stuttgart 21« sind am Montag drei Polizisten vom Amtsgericht Stuttgart verurteilt worden. Laut Stuttgarter Zeitung bekamen zwei von ihnen Freiheitsstrafen von sieben Monaten auf Bewährung. Ein dritter Polizist erhielt eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen. Zwei Beamte haben Einspruch eingelegt. Gegen zwei weitere Polizisten wurde Anklage erhoben. Bei dem Einsatz hatte die Wasserwerferbesatzung den harten Wasserstrahl immer wieder auf die Köpfe der Demonstranten gerichtet.
(dpa/jW)
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