Aus: Ausgabe vom 17.09.2013, Seite 15 / Betrieb & Gewerkschaft
Auch für Callcenter gilt Sonntagsruhe
Kassel. Die Bundesländer dürfen Arbeit an Sonn- und Feiertagen nicht allzu großzügig genehmigen. Das Bundesrecht gibt beispielsweise eine Genehmigung für Callcenter im Versandhandel nicht her, wie am Donnerstag der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel entschied. Entsprechende Regelungen in Hessen sind danach unwirksam. Die hessische »Bedarfsgewerbeverordnung« erlaubt u.a.Sonntagsarbeit in Callcentern des Versandhandels oder im Reisegewerbe. Gegen diese Ausnahmen vom Arbeitsverbot an Sonn- und Feiertagen hatten ver.di und zwei südhessische Dekanate der evangelischen Kirche geklagt. Der VGH gab dem statt und erklärte wesentliche Bestimmungen für unwirksam. Das Gebot der Sonn- und Feiertagsruhe sei im Grundgesetz verankert. Ausnahmen seien daher nur auf der Grundlage eines Gesetzes zulässig oder in Verordnungen, die nicht weit über den bundesgesetzlichen Rahmen hinausgehen.
(AFP/jW)
(AFP/jW)
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