Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2024
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Aus: Ausgabe vom 17.09.2013, Seite 5 / Inland

Karlsruhe: NPD ­verklagt Gauck

Karlsruhe. Bundespräsident Joachim Gauck muß sich beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen eine Klage der NPD zur Wehr setzen. Dabei geht es um seine Äußerungen zu Protesten gegen ein Asylbewerberheim in Berlin-Hellersdorf und Gegendemonstrationen. Einen Bericht des Spiegels hat das Gericht am Sonntag bestätigt. Gauck hatte vor Oberstufenschülern Ende August gesagt: »Wir brauchen Bürger, die auf die Straße gehen und den Spinnern ihre Grenzen aufweisen.« Die NPD verlangte laut Spiegel von Gauck Auskunft, ob er sich mit der Bezeichnung »Spinner« auf Mitglieder oder Aktivisten der NPD bezogen habe. Gauck ließ erklären, »bei verständiger Würdigung der Medienberichte« beantworte »sich Ihre Frage von selbst«. Daraufhin reichte die NPD Klage ein.

(dpa/jW)