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Aus: Ausgabe vom 26.09.2013, Seite 2 / Inland

Verhandlung zu Berliner Wasserpreisen

Düsseldorf. Vor dem OLG Düsseldorf fand am Mittwoch die mündliche Verhandlung im Verfahren Berliner Wasserbetriebe gegen das Bundeskartellamt statt. Es ging um die Preismißbrauchsverfügung, die das Kartellamt im Juni 2012 zur Senkung der Berliner Trinkwasserpreise erlassen hatte, wie berliner-wassertisch.net informierte. Die Berliner Wasserbetriebe(BWB) hatten die Zuständigkeit der Kartellbehörde bestritten und deshalb Klage eingereicht. Das Gericht bestätigte klar die Auffassung des Bundeskartellamtes. Da es sich bei den Berliner Wasserentgelten nicht um Gebühren, sondern um Preise (mit Gewinnspannen) handelt, zieht das die Zuständigkeit kartellrechtlicher Prüfung nach sich. Die Urteilsverkündung ist für den 22. Januar 2014 anberaumt.

(jW)

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