Aus: Ausgabe vom 30.09.2013, Seite 3 / Schwerpunkt
Generalverdacht: Rinks gleich lechts
Vor allem rechte Kreise sind es nach Meinung der taz, die seit Aufdeckung der Terrorgruppe »Nationalsozialistischer Untergrund« (NSU) von einem »Geheimdienstphänomen« sprechen. Besonders der neunte bisher bekannte NSU-Mord, der an Halit Yozgat 2006 in Kassel, nähre wegen der Anwesenheit eines Verfassungsschützers, der sich nicht als Zeuge meldete, »Verschwörungstheorien von rechts«, hieß es am 26. September in der taz. Vor allem die NPD-Führung, das Revolverblatt Compact und die Verteidiger der mutmaßlichen NSU-Terroristen sind es demnach, die schlecht von Geheimdiensten denken.
Tatsächlich thematisiert im NSU-Prozeß unter anderem die Verteidigung des Mitangeklagten Ralf Wohlleben, der seine Anwältin Nicole Schneiders noch aus dem NPD-Kreisverband Jena kennt, die mögliche Rolle von Geheimdiensten. »Durch die Belastung von V-Leuten hofft sie offenbar, ihren Mandanten zu entlasten«, schreibt die taz über die Motivlage von Schneiders. Kein Wort verlieren die Autoren darüber, daß auch die Anwälte der Familie Yozgat mit dem Einverständnis ihrer Mandanten die Rolle staatlicher Akteure näher beleuchten wollen – weil für sie Aufklärung vorgeht, selbst wenn es das Strafmaß der bisher Angeklagten reduzieren könnte. Nebenklagevertreter Thomas Bliwier erwähnte den hessischen Verfassungsschützer Andreas Temme und seinen V-Mann Benjamin Gärtner in einem Beweisantrag, der darauf abzielt, daß im Jahr des NSU-Mordes an Halit Yozgat »sowohl in Dortmund als auch in Kassel die jeweiligen Landesämter für Verfassungsschutz über unmittelbare Informationen aus dem Umfeld des NSU verfügten«. Doch erst fünfeinhalb Jahre später flog der NSU auf.
»Auf diese Anklagebank gehören nicht fünf, sondern 50 oder noch besser 500 Personen, die alle mitverantwortlich sind für diese Mordtaten, für diese Sprengstoffanschläge, nicht nur, weil sie sie nicht verhindert haben, sondern auch, weil sie nichts getan haben, um sie aufzuklären, aber auch, weil sie aktiv mitgewirkt und unterstützt haben.« Dieser Satz stammt nicht von Nicole Schneiders, sondern von Angelika Lex, bekannt als linke Bürgerrechtsanwältin, die im NSU-Prozeß Angehörige des ermordeten Theodoros Boulgarides vertritt. »Es fehlen vollständig die Verfahren gegen Ermittler, gegen Polizeibeamte, gegen Mitarbeiter des Verfassungsschutzes, gegen Präsidenten und Abteilungsleiter von Verfassungsschutzbehörden, Verfahren, die nicht nur wegen Inkompetenz und Untätigkeit, sondern auch wegen aktiver Unterstützung geführt werden müßten«, so Lex am 13. April auf einer Demonstration zum Prozeßauftakt in München.
(clw)
Tatsächlich thematisiert im NSU-Prozeß unter anderem die Verteidigung des Mitangeklagten Ralf Wohlleben, der seine Anwältin Nicole Schneiders noch aus dem NPD-Kreisverband Jena kennt, die mögliche Rolle von Geheimdiensten. »Durch die Belastung von V-Leuten hofft sie offenbar, ihren Mandanten zu entlasten«, schreibt die taz über die Motivlage von Schneiders. Kein Wort verlieren die Autoren darüber, daß auch die Anwälte der Familie Yozgat mit dem Einverständnis ihrer Mandanten die Rolle staatlicher Akteure näher beleuchten wollen – weil für sie Aufklärung vorgeht, selbst wenn es das Strafmaß der bisher Angeklagten reduzieren könnte. Nebenklagevertreter Thomas Bliwier erwähnte den hessischen Verfassungsschützer Andreas Temme und seinen V-Mann Benjamin Gärtner in einem Beweisantrag, der darauf abzielt, daß im Jahr des NSU-Mordes an Halit Yozgat »sowohl in Dortmund als auch in Kassel die jeweiligen Landesämter für Verfassungsschutz über unmittelbare Informationen aus dem Umfeld des NSU verfügten«. Doch erst fünfeinhalb Jahre später flog der NSU auf.
»Auf diese Anklagebank gehören nicht fünf, sondern 50 oder noch besser 500 Personen, die alle mitverantwortlich sind für diese Mordtaten, für diese Sprengstoffanschläge, nicht nur, weil sie sie nicht verhindert haben, sondern auch, weil sie nichts getan haben, um sie aufzuklären, aber auch, weil sie aktiv mitgewirkt und unterstützt haben.« Dieser Satz stammt nicht von Nicole Schneiders, sondern von Angelika Lex, bekannt als linke Bürgerrechtsanwältin, die im NSU-Prozeß Angehörige des ermordeten Theodoros Boulgarides vertritt. »Es fehlen vollständig die Verfahren gegen Ermittler, gegen Polizeibeamte, gegen Mitarbeiter des Verfassungsschutzes, gegen Präsidenten und Abteilungsleiter von Verfassungsschutzbehörden, Verfahren, die nicht nur wegen Inkompetenz und Untätigkeit, sondern auch wegen aktiver Unterstützung geführt werden müßten«, so Lex am 13. April auf einer Demonstration zum Prozeßauftakt in München.
(clw)
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