Aus: Ausgabe vom 02.10.2013, Seite 6 / Ausland
Strafen gegen PKK-Anhänger gerügt
Strasbourg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Geldstrafen wegen einer Höflichkeitsanrede für den Chef der verbotenen Kurdischen Arbeiterpartei PKK, Abdullah Öcalan, gerügt. Der Gerichtshof sprach am Dienstag in Strasborg den 19 Beschwerdeführern eine Entschädigung von jeweils 640 Euro wegen Verletzung ihrer Meinungsfreiheit zu. Ein türkisches Gericht hatte die Teilnehmer einer Kampagne für den PKK-Führer zu Geldstrafen verurteilt, weil sie 2008 in einem Brief an die Staatsanwaltschaft die Formulierung »Sehr geehrter Herr Öcalan« verwendet hatten. Nach türkischem Recht gilt dies als Lob eines Verbrechens oder eines Verbrechers und steht unter Strafe. Nach Einschätzung des EGMR enthielten die fraglichen Briefe jedoch weder Anstiftungen zur Gewalt, noch Propaganda für eine terroristische Vereinigung. Deshalb seien die Geldstrafen unangemessen »und in einer demokratischen Gesellschaft unnötig«, hieß es in der Urteilsbegründung. (dpa/jW)
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