Aus: Ausgabe vom 08.10.2013, Seite 4 / Inland
Drogentest für Arme nur bei Verdacht
Heidelberg. Das Landgericht Heidelberg hat entschieden, daß die Agentur für Arbeit Drogentests nur bei einem konkreten Verdacht anordnen darf. Eine jahrelang arbeitslose Hartz-IV-Empfängerin hatte geklagt, nachdem das Jobcenter Heidelberg einen solchen Test zur Beurteilung ihrer Arbeitsfähigkeit und zur Klärung einer möglichen Sucht veranlaßt hatte, wie das Gericht am Montag mitteilte. Die Frau sah darin einen diskriminierenden und entwürdigenden Verstoß gegen ihr Persönlichkeitsrecht und forderte eine Entschädigung von 1 000 Euro.
Das Landgericht gab ihr im Urteil vom 22. August in der Sache zwar grundsätzlich recht, wies aber die Klage auf Entschädigung ab.
(dpa/jW)
Das Landgericht gab ihr im Urteil vom 22. August in der Sache zwar grundsätzlich recht, wies aber die Klage auf Entschädigung ab.
(dpa/jW)
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