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Aus: Ausgabe vom 15.10.2013, Seite 5 / Inland

Drei-Prozent-Hürde: Klage unter Zeitdruck

Berlin. Die Kläger gegen die Drei-Prozent-Klausel bei der Europawahl hoffen auf eine zügige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim, der die Freien Wähler (FW) und die Ökologisch-Demokratische Partei ÖDP bei ihrer Klage in Karlsruhe vertritt, sagte am Montag in Berlin, jede Sperrklausel bei Europawahlen sei verfassungswidrig. Dies gehe aus dem Karlsruher Urteil vom 9. November 2011 hervor, mit dem die bisher geltende Fünf-Prozent-Hürde gekippt worden war. Deshalb hatte der Bundestag im Juni eine Drei-Prozent-Klausel beschlossen. Von Arnim rechnet zwar mit einer Entscheidung der Karlsruher Richter vor der Europawahl im Mai 2014. Ein spätes Urteil mindere aber die Wahlchancen kleiner Parteien. Planmäßig werde am 18. Dezember mündlich verhandelt. Spätestens drei Monate danach müsse das Urteil fallen. (dpa/jW)

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