Aus: Ausgabe vom 17.10.2013, Seite 5 / Inland
Richterspruch stärkt Rechte von Mietern
Karlsruhe. Eine Klausel im Mietvertrag zum Schutz der Mieter vor Kündigungen gilt auch nach dem Verkauf der Wohnung in der Regel weiter. Der Käufer eines Mietobjektes übernehme die Rechte und Pflichten des vorherigen Vermieters, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch. Selbst eine Kündigung wegen Eigenbedarfs kann je nach Formulierung der Schutzklausel erschwert sein. Im konkreten Fall entschieden die Richter den Streit zwischen einer kranken Mieterin und dem neuen Eigentümer ihrer Wohnung. Die Frau hatte 1998 in einem Mehrfamilienhaus der landeseigenen Berliner Wohnungsbaugesellschaft Degewo eine Wohnung gemietet. Der Mietvertrag erlaubte eine Kündigung der Gesellschaft nur bei wichtigen berechtigten Interessen. Der neue Eigentümer der Immobilie kündigte ihr wegen Eigenbedarfs. Das Landgericht Berlin gab ihm recht. Der BGH hob dieses Urteil jetzt auf und verwies den Fall zurück. (dpa/jW)
Mehr aus: Inland
-
Eigentumsfrage
vom 17.10.2013 -
Knackpunkt Mindestlohn
vom 17.10.2013 -
»Es wäre blöd, sich das gefallen zu lassen«
vom 17.10.2013 -
Afrikaner unerwünscht
vom 17.10.2013 -
Privatisierungsbremse für Leipzig?
vom 17.10.2013 -
Stationen der Ceska
vom 17.10.2013 -
Krokodilstränen der Herrschenden
vom 17.10.2013