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Aus: Ausgabe vom 17.10.2013, Seite 5 / Inland

Richterspruch stärkt Rechte von Mietern

Karlsruhe. Eine Klausel im Mietvertrag zum Schutz der Mieter vor Kündigungen gilt auch nach dem Verkauf der Wohnung in der Regel weiter. Der Käufer eines Mietobjektes übernehme die Rechte und Pflichten des vorherigen Vermieters, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch. Selbst eine Kündigung wegen Eigenbedarfs kann je nach Formulierung der Schutzklausel erschwert sein. Im konkreten Fall entschieden die Richter den Streit zwischen einer kranken Mieterin und dem neuen Eigentümer ihrer Wohnung. Die Frau hatte 1998 in einem Mehrfamilienhaus der landeseigenen Berliner Wohnungsbaugesellschaft Degewo eine Wohnung gemietet. Der Mietvertrag erlaubte eine Kündigung der Gesellschaft nur bei wichtigen berechtigten Interessen. Der neue Eigentümer der Immobilie kündigte ihr wegen Eigenbedarfs. Das Landgericht Berlin gab ihm recht. Der BGH hob dieses Urteil jetzt auf und verwies den Fall zurück. (dpa/jW)

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