Aus: Ausgabe vom 18.10.2013, Seite 2 / Ausland
Umweltgesetze in Deutschland mangelhaft
Brüssel. Bürger in Deutschland haben laut EU-Kommission zu wenige Klagemöglichkeiten bei Umweltproblemen. Die Brüsseler Behörde bringt Deutschland deshalb vor den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), wie sie am Donnerstag mitteilte. Es geht unter anderem um Beschwerden gegen das Ergebnis von Umweltverträglichkeitsprüfungen. Dabei untersuchen die Behörden die Folgen von Bauprojekten für die Umwelt. Im Frühjahr 2011 hatten die obersten EU-Richter beim EuGH die Klagerechte von Umweltverbänden gestärkt. Deutschland hatte ein wichtiges Umweltgesetz daraufhin im vergangenen November geändert. Die EU-Kommission sieht in der deutschen Gesetzgebung aber weiterhin Mängel, weil sie nicht für Verfahren gilt, die vor einigen Jahren eröffnet oder abgeschlossen wurden. (dpa/jW)
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