Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 23.10.2013, Seite 15 / Antifaschismus

Auflagen waren unverhältnismäßig

Dresden. Das Verwaltungsgericht Dresden hat am vergangenen Freitag nach fast dreijährigem Rechtsstreit das faktische Verbot des Mahnganges »Täterspuren« im Jahr 2011 für rechtswidrig erklärt. Die Auflage für die Demonstration am 19. Februar 2011 durch die Versammlungsbehörde Dresden ist dem Urteil nach unverhältnismäßig. Sie sah, unter dem Verweis des Trennungsgebotes, eine Verlegung aus der Altstadt in die Dresdner Neustadt vor. Dazu erklärte der Sprecher des Bündnisses »Nazifrei! Dresden stellt sich quer«, Silvio Lang, am Dienstag: »Dieses Urteil ist die nächste krachende Niederlage für die Stadt Dresden und OB Orosz beim Versuch, antifaschistischen Widerstand zu kriminalisieren. Obwohl einerseits die Menschenkette problemlos akzeptiert wurde, durfte unser Mahngang nicht stattfinden. Das Gericht hat diesen Versuch der Trennung in ›gute‹ und ›schlechte‹ Proteste gegen den Naziaufmarsch scharf kritisiert.« (jW)

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