Aus: Ausgabe vom 06.11.2013, Seite 4 / Inland
Keine Strafe für »Eichhörnchen«
Münster. Die Kletteraktivistin Cécile Lecomte wird nicht für den Stopp eines Atommüll-Transportes im Januar 2008 in der Metelener Heide bestraft. Das Landgericht Münster stellte das Verfahren am Montag ein. Bei der fast sechs Jahre zurückliegenden Aktion hatte sich die als »Eichhörnchen« bekannte Lecomte an ein Stahlseil über die Bahnschienen gehängt. Die Polizei hatte den Zug daraufhin für sieben Stunden gestoppt, bis es gelang, die junge Frau vom Seil zu holen.
Schon das Amtsgericht Steinfurt hatte in erster Instanz entschieden, daß die Aktion weder Nötigung noch ein »Eingriff in den Schienenverkehr« gewesen sei. Auch das Landgericht kam jetzt zu dem Ergebnis, daß Lecomte kein strafrechtlich relevanter Vorwurf gemacht werden kann. (jW)
Schon das Amtsgericht Steinfurt hatte in erster Instanz entschieden, daß die Aktion weder Nötigung noch ein »Eingriff in den Schienenverkehr« gewesen sei. Auch das Landgericht kam jetzt zu dem Ergebnis, daß Lecomte kein strafrechtlich relevanter Vorwurf gemacht werden kann. (jW)
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