Aus: Ausgabe vom 07.11.2013, Seite 4 / Inland
Bundesgerichtshof: Helle Wände Pflicht
Karlsruhe. Mieter müssen bunt gestrichene Wände vor Rückgabe einer Wohnung wieder in hellen, neutralen Farben streichen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch verkündeten Urteil entschieden. Während der Mietzeit dürfe der Mieter zwar selbst bestimmen, mit welchen Tönen er die Wohnung gestalten will – zur Rückgabe müsse er sie jedoch wieder in einer Farbe streichen, »die für möglichst viele Mietinteressenten akzeptabel ist«, sagte der Richter.
Das bedeute nicht unbedingt, daß die Wände weiß sein müssen. Der Vermieter könne jedoch einen Anstrich in »hellen, neutralen, deckenden Farben« verlangen. (dpa/jW)
Das bedeute nicht unbedingt, daß die Wände weiß sein müssen. Der Vermieter könne jedoch einen Anstrich in »hellen, neutralen, deckenden Farben« verlangen. (dpa/jW)
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