Aus: Ausgabe vom 16.11.2013, Seite 5 / Inland
Vereinfachung des Namensrechts
Münster. Standesbeamte machten sich am Freitag für ein vereinfachtes europäisches Namensrecht stark. Ein Name solle für ganz Europa gelten, hieß es auf dem Deutschen Standesbeamtentag in Münster. Bisher gilt bei einer Eheschließung das Heimatrecht der Partner: Eine Italienerin beispielsweise kann zwar in Deutschland den Namen ihres deutschen Mannes annehmen, in Italien aber bleibt sie weiter mit ihrem Mädchennamen registriert. Das führt zu unterschiedlichen Namen auf offiziellen Dokumenten und damit zu bürokratischen Verwicklungen. (jW/dpa)
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