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Aus: Ausgabe vom 25.11.2013, Seite 13 / Feuilleton

Von der Bösgläubigkeit

Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) will die Verjährungsfristen bei NS-Raubkunst verlängern. Besitzer von Kunst, die von den Nazis geraubt wurde, sollen nicht mehr in jedem Fall geltend machen können, daß Herausgabeansprüche früherer Eigentümer nach deutschem Recht nach 30 Jahren verjährt sind. Er habe einen Gesetzesvorschlag erarbeiten lassen, wonach jemand, der beim Erwerb »bösgläubig« war – also wußte, daß die Bilder oder andere Gegenstände, die er kauft oder erbt, ihrem Eigentümer abhandengekommen sind –, sich nicht auf Verjährung berufen kann, erläuterte Bausback dem Spiegel. Das Gesetz solle rückwirkend gelten, also auch für den Fall Cornelius Gurlitt, auch wenn dies verfassungsrechtlich »nicht unproblematisch« sei.

Bausback will sich außerdem dafür einsetzen, daß ein Teil des Münchner Kunstschatzes öffentlich ausgestellt wird. Nötig sei dafür eine »gütliche Einigung« mit dem Kunsthändlersohn Gurlitt, sagte er der Welt am Sonntag. (dpa/jW)

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