Aus: Ausgabe vom 29.11.2013, Seite 5 / Inland
AfD-Landesverbandwill Wahl anfechten
München. Die Sitzverteilung im Bundestag entspricht nicht dem Wählervotum und verletzt daher Artikel 38 des Grundgesetzes, nach dem jede Stimme gleich viel zähle. Mit dieser Argumentation will die rechtspopulistische Partei Alternative für Deutschland (AfD) die Bundestagswahl anfechten. Sie war knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Dieses Vorhaben erklärte der bayerische AfD-Landesvorsitzende André Wächter am Donnerstag. Deshalb würden sie vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ziehen – wenn der Bundestag die Wahl nicht für ungültig erkläre. (dpa/jW)
Mehr aus: Inland
-
Antiatomprotest »völlig in Ordnung«
vom 29.11.2013 -
Yingluck streckt die Hand aus
vom 29.11.2013 -
Strahlende Goldesel
vom 29.11.2013 -
Grün lackierte CDU-Rechtsaußen
vom 29.11.2013 -
Persilschein und goldener Handschlag
vom 29.11.2013 -
Krümel statt Kuchen
vom 29.11.2013 -
»Fußballfans sind ja nicht Hunde oder Katzen«
vom 29.11.2013