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Aus: Ausgabe vom 09.12.2013, Seite 3 / Schwerpunkt

Hintergrund: Militärpolitik auf Taubenfüßen

In dem von Stefan Liebich und Gerry Woop herausgegebenen Band »Linke Außenpolitik. Reformperspektiven« (Potsdam 2013) findet sich ein Beitrag von Paul Schäfer, verteidigungspolitischer Sprecher der Linksfraktion im Bundestag (siehe nebenstehenden Beitrag). In dessen »Die Linke und UN-Militärpolitik« überschriebenen Artikel heißt es:



»Stößt nicht eine Verabsolutierung des Einmischungsverbots moralisch und juristisch an eine Grenze, wenn es um Genozid bzw. Massenmord geht? (…) Peace-Keeping heute ist nicht mehr auf das klassische Feld der Waffenstillstandsüberwachung zwischen verfeindeten Staaten zu begrenzen. Das hieße, die Augen vor den heutigen Konflikten zu verschließen, und dies würde vor diesem Hintergrund darauf hinauslaufen, die UN völlig zu marginalisieren. (…) Hält die Linke solche von der UN legitimierten Blauhelmmissionen – es handelt sich dem Charakter nach um ›militarisierte‹ Polizeieinsätze – unter Umständen für unausweichlich oder nicht? Nimmt sie dabei sogar die heute übliche Verwischung zwischen Kapitel VI (Friedenserhaltung) und Kapitel VII (Friedenserzwingung) in Kauf? Wir werden um eine breitere Diskussion dieser Fragen nicht herumkommen. Wir können als Linke denjenigen, die sich in ausweglosen Situationen ihren Unterdrückern und Verfolgern gegenüberstehen, nicht die Solidarität verweigern. Linke werden immer auch Partei ergreifen müssen für die Opfer brutaler Herrschafts- und Eroberungspolitik. Wir wissen als rationale Pazifisten, daß wir – solange das Handeln maßgeblicher Akteure nicht von pazifistischen Maximen bestimmt ist – immer wieder mit gewalteskalierenden Konfliktszenarien konfrontiert sind und daher in das Dilemma geraten, daß ein Einsatz militärischer Gewalt (was nicht automatisch mit Krieg gleichgesetzt werden darf) in Betracht gezogen werden muß. (…) Nicht a priori abzulehnen wären danach z.B. Einsätze,

– die von den Vereinten Nationen legitimiert und auch geführt werden,


– mit denen ein zwischen den Konfliktparteien ausgehandeltes Friedensabkommen durchgesetzt werden soll,

– die zur Implementierung von Vereinbarungen, die die legitimen Anliegen der bis dato Unterdrückten bzw. Entrechteten widerspiegeln, führen,

– die von ›zivilgesellschaftlichen‹ Akteuren wie Menschenrechtsgruppen, humanitären Hilfsorganisationen, Gewerkschaften innerhalb eines Landes und international ausdrücklich befürwortet werden.«

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