Aus: Ausgabe vom 13.12.2013, Seite 5 / Inland
Kein Zuschuß für Zahnspangen
Kassel. Jugendliche in auf Grundsicherung angewiesenen Familien müssen sich bei kieferorthopädischen Behandlungen, wie etwa Zahnspangen, auf das medizinisch Notwendige beschränken. So urteilte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am Donnerstag. Neben den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen bestehe demnach in der Regel kein Anspruch auf weiteres Geld vom Jobcenter. Das Gericht wies damit die Klage einer heute 17jährigen ab. Für ihre Behandlung hatte die Krankenkasse 1 800 Euro zugesagt. Doch der Arzt hatte 928 Euro zusätzlich für Leistungen berechnet, die von den Krankenkassen nicht bezahlt werden. Ihr Kieferorthopäde habe diese Leistungen aber empfohlen, argumentierte die Jugendliche. Doch auch das Jobcenter muß laut BSG-Urteil dafür nicht haften. Ein erstattungsfähiger Mehrbedarf oder gar ein Härtefall lägen nicht vor. Die Krankenkasse habe eine ausreichende Behandlung ermöglicht. Zahlungen vom Jobcenter kämen nur in Ausnahmefällen in Betracht, wenn die Kasse einen »unabweisbaren« Bedarf nicht decke. (AFP/jW)
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