Aus: Ausgabe vom 19.12.2013, Seite 15 / Medien
Geldstrafe für NPD-Abgeordneten
Ueckermünde. Das Amtsgericht Ueckermünde (Kreis Vorpommern-Greifswald) hat den NPD-Landtagsabgeordneten Tino Müller zu einer Geldstrafe von 2 100 Euro verurteilt, weil er gegen das Landespressegesetz verstoßen hat. »Wenn ich entscheide, eine Zeitschrift herauszugeben, muß ich mich auch mit den gesetzlichen Bestimmungen befassen«, sagte Richterin Daniela Lieschke am Dienstag. Der 35jährige hatte zweimal als verantwortlicher Redakteur des rechtsextremen Uecker-Randow-Boten fungiert, obwohl er das wegen der strafrechtlichen Immunität eines Abgeordneten nicht durfte. Müller schwieg vor Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa/jW)
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