Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 27.12.2013, Seite 5 / Inland

BAG: Leiharbeit besser regeln

Erfurt. Angesichts der Klagewelle von Leiharbeitern hält die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts (BAG), Ingrid Schmidt, eine stärkere Regulierung der Branche für überfällig. Notwendig seien Sanktionen gegen den Mißbrauch beim Dauereinsatz von Leiharbeitern und präzisere Bestimmungen bei den Lohnansprüchen, sagte Schmidt am Mittwoch der Nachrichtenagentur dpa. Unklar sei zudem, wieviel Urlaub oder Weihnachtsgeld Leiharbeiter fordern können. Ihnen steht seit 2004 gesetzlich der gleiche Lohn wie der Stammbelegschaft zu. Allerdings kann durch Tarifverträge davon abgewichen werden.

Allein beim BAG sei zur Zeit ein ganzer Senat ausschließlich mit Klagen zum Equal Pay befaßt. Das höchste deutsche Arbeitsgericht hatte zuletzt entschieden, daß Leiharbeiter nach längerer Beschäftigung in einem Unternehmen nicht auf eine Festanstellung pochen können. Die neue Bundesregierung von CDU, CSU und SPD will den Einsatz von Leiharbeitern bei einem Unternehmen auf 18 Monate begrenzen. Nach neun Monaten sollen sie zudem genauso viel Geld bekommen wie die Stammbeschäftigten.(dpa/jW)