Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 09.01.2014, Seite 5 / Inland

Urteil: Touristen sind keine Untermieter

Karlsruhe. Nur nach ausdrücklicher Erlaubnis des Vermieters dürfen Mieter ihre Wohnung an Touristen untervermieten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden. Die Vermietung an Touristen sei etwas anderes, als die Wohnung dauerhaften Untermietern zu überlassen, hieß es in dem Urteil. Eine normale Erlaubnis zur Untervermietung reiche dafür nicht aus. Die Richter gaben den Vermietern einer Zweizimmerwohnung in Berlin recht. Sie hatten ihren Mieter verklagt, weil dieser die Wohnung tageweise an Touristen vermietete.

(dpa/jW)