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Aus: Ausgabe vom 15.01.2014, Seite 3 / Schwerpunkt

EU-Arbeitsrechte und deren Abbau

Die meisten EU-Mitgliedsstaaten haben wie die Bundesrepublik Deutschland zwar die Arbeitsrechte ratifiziert, die zu den UNO-Menschenrechten gehören und von der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization; ILO) präzisiert wurden. Allerdings hat die Europäische Union 1996 zusätzlich die Europäische Sozialcharta beschlossen. Die besagt: Alle »Arbeitnehmer« haben das Recht auf gerechte, sichere und gesunde Arbeitsbedingungen, auf gerechtes Arbeitsentgelt, auf die Freiheit der gewerkschaftlichen Organisation, auf Kollektivverhandlungen, auf soziale Sicherheit, auf Würde am Arbeitsplatz.

Abgeschwächt

Diese EU-Rechte sind den ILO-Normen nachgebildet, allerdings abgeschwächt. Unmißverständlich einschlägig ist die Europäische Menschenrechtscharta, die das Recht auf Meinungsfreiheit auch am Arbeitsplatz enthält. Allerdings unterläuft die EU mit Hilfe ihres privilegierten und ausgedehnten Beamtenapparats, der Europäischen Kommission, diese Standards. Sie tut dies nicht ausdrücklich, sondern spätestens seit den 1980er Jahren durch die Deregulierung der Wirtschaft und der Finanzwelt, mit Hilfe von Privatisierungen und internationalem Lohndumping. Hier tun sich insbesondere die Regierungen des ehemaligen Sozialchampions BRD (Betriebsverfassungsgesetz, Mitbestimmung) als Vorreiter hervor.

»Wende« 1990

Der Einstieg in diesen Abbau gelang nach 1990 über die niedrigeren Löhne und schwächeren Gewerkschaften in Ostdeutschland. Ab 2003 dann mittels der vier Hartz-Gesetze: Damit organisiert der Staat zusammen mit Privatunternehmen die systematische Ausweitung eines gestuften Niedriglohnsektors: Leiharbeit (jetzt auf »nur« 18 Monate beschränkt), Minijobs, Midijobs, Teilzeit, befristete Verträge, Werkvertragsarbeit; zum System gehören erpreßbare und sanktionierbare Arbeitslose.

Krisendoktrin

Solche Praktiken werden von EU und dem IWF bei den »Rettungsmaßnahmen« und »Strukturanpassungsprogrammen« für die südeuropäischen »Krisenstaaten« zur Auflage gemacht. Dazu kommen Eingriffe in Tarifabkommen, Lohn- und Rentenkürzungen, Entlassungen im öffentlichen Dienst, Abbau von Sozialstandards. In den nächsten Jahren will die EU diese Austeritätspolitik in Einzelverträgen mit allen Mitgliedsstaaten flächendeckend und noch rigoroser institutionalisieren (Europäisches Semester, Fiskalpakt). Die Verletzung der einschlägigen Menschenrechte, der ILO-Normen und der Europäischen Sozialcharta gehören zum Politikmuster. (wr)

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