Aus: Ausgabe vom 16.01.2014, Seite 2 / Inland
Keine Kündigung wegen illegalen Waffenhandels
Oberndorf/Villingen-Schwenningen. Der Rüstungskonzern Heckler & Koch hätte zwei Mitarbeiter, die nach Überzeugung ihrer Chefs in illegalen Waffenhandel verwickelt sein sollen, nicht vor die Tür setzen dürfen. Der Konzern habe sich nicht ausreichend bemüht, diesen schwerwiegenden Verdacht gegen die beiden Angestellten zu erhärten, entschied das Arbeitsgericht in Villingen-Schwenningen am Mittwoch. Den Richtern ging es nur um diese arbeitsrechtliche Frage. Wer bei dem Konzern in Oberndorf (Baden-Württemberg) tatsächlich die Verantwortung für die unrechtmäßige Lieferung Tausender Sturmgewehre nach Mexiko trägt, mußten sie nicht entscheiden. (dpa/jW)
Mehr aus: Inland
-
»An der Grenze zum illegalen Fernsehen«
vom 16.01.2014 -
»Die Debatte ist in der Stadt«
vom 16.01.2014 -
Für die Polizei ganz normal
vom 16.01.2014 -
Brandstiftung belegt
vom 16.01.2014 -
Story mit Happy-End
vom 16.01.2014 -
»Gegen Polizeistrategen, denen der Rechtsstaat egal ist«
vom 16.01.2014