Aus: Ausgabe vom 20.01.2014, Seite 4 / Inland
Straferlaß für RAF-Gefangene?
Hamburg. Der frühere Stuttgarter Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger macht sich für einen Straferlaß für wegen Mordes verurteilte Angehörige der »Roten Armee Fraktion« (RAF) stark, falls diese weitere Taten gestehen. »Wenn wir kein Zugeständnis machen, werden wir die historische Wahrheit vielleicht nie erfahren», sagte Pflieger dem Spiegel.
»Mein Vorschlag lautet: bei Personen, die bereits wegen Mordes zu lebenslang verurteilt worden sind, ein Auge zuzudrücken. Wenn so jemand einen weiteren Mord beichtet, sollte er dafür nicht mehr verfolgt werden«, sagte er. Pflieger wurde Ende Juni in den Ruhestand verabschiedet. In den 80er Jahren hatte er unter anderem an den Anklageschriften gegen mehrere Mitglieder der RAF mitgearbeitet. (dpa/jW)
»Mein Vorschlag lautet: bei Personen, die bereits wegen Mordes zu lebenslang verurteilt worden sind, ein Auge zuzudrücken. Wenn so jemand einen weiteren Mord beichtet, sollte er dafür nicht mehr verfolgt werden«, sagte er. Pflieger wurde Ende Juni in den Ruhestand verabschiedet. In den 80er Jahren hatte er unter anderem an den Anklageschriften gegen mehrere Mitglieder der RAF mitgearbeitet. (dpa/jW)
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