Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 04.02.2014, Seite 5 / Inland

Anhörung von Verena Becker

Stuttgart. Das Stuttgarter Oberlandesgericht hat am Montag das ehemalige RAF-Mitglied Verena Becker angehört. Es ging um die Frage, ob sie noch einmal in Strafhaft komme, bestätigte ein Gerichtssprecher einen Bericht von SWRinfo. Eine Entscheidung werde in den nächsten Wochen erwartet. Verena Becker war im Sommer 2012 wegen Beihilfe zum Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Davon sind noch ein Jahr und zwei Monate offen. Der Strafsenat muß nun entscheiden, ob die restliche Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird oder Becker nochmals in Haft kommt.

(dpa/jW)