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Aus: Ausgabe vom 20.02.2014, Seite 4 / Inland

Gericht erlaubt Startbahnbau

München. Die dritte Startbahn am Münchner Flughafen darf aus rechtlicher Sicht gebaut werden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) wies am Mittwoch alle 17 Klagen gegen das Milliardenprojekt ab, das nach einem Bürgerentscheid in München auf Eis liegt. Revision ließen die Richter des VGH nicht zu. Mehrere Kommunen, der Bund Naturschutz in Bayern und Privatleute hatten gegen die vom Freistaat 2011 erteilte Baugenehmigung geklagt. »Mit der Entscheidung haben sich Wirtschafts- und Betonlobby durchgesetzt«, kommentierte Eva Bulling-Schröter, Landessprecherin der Linkspartei in Bayern, in einer Erklärung.

(dpa/jW)

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