Aus: Ausgabe vom 21.02.2014, Seite 15 / Feminismus
Berufsverbot für Geburtshelferinnen?
Berlin. Ab dem Sommer nächsten Jahres haben freiberuflich tätige Hebammen in Deutschland keine Haftpflichtversicherung mehr. Dies teilten der Deutsche Hebammenverband (DHV) und der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands (BfHD) Ende vergangener Woche in Berlin mit. Das sei das Aus für die Versorgung der Bevölkerung mit freiberuflichen Hebammenleistungen, insbesondere mit Geburtshilfe. Der Grund: Die Nürnberger Versicherung steigt zum 1. Juli 2015 aus den beiden letzten verbliebenen Versicherungskonsortien für Hebammen aus. Sowohl beim DHV als auch beim BfHD ist offen, wer die Geburtshelferinnen dann noch versichert. Zahlreiche Anfragen bei weiteren Versicherungsunternehmen im In- und Ausland seien bisher erfolglos geblieben. Die BfHD-Vorsitzende Rumth Pinno erklärte: »Das bedeutet Berufsverbot für die freiberuflichen Hebammen, denn ohne Haftpflichtversicherung dürfen wir weder Geburten zu Hause noch im Geburtshaus als Eins-zu-eins-Beleghebamme in der Klinik betreuen noch Schwangeren- und Wochenbettbetreuungen annehmen.«
Die Verbände fordern deshalb eine grundlegende Neustrukturierung der Haftpflichtversicherung mit einer Haftungsobergrenze für Hebammen. Bereits in den vergangenen Jahren mußten immer mehr von ihnen aus dem Beruf und insbesondere aus der Geburtshilfe aussteigen, da die Haftpflichtprämien überproportional stark gestiegen sind. Für freiberufliche Geburtshelferinnen hat sich die Prämie in den letzten zehn Jahren auf derzeit fast 4500 Euro verzehnfacht – bei weiterhin geringer Vergütung.
(jW)
Die Verbände fordern deshalb eine grundlegende Neustrukturierung der Haftpflichtversicherung mit einer Haftungsobergrenze für Hebammen. Bereits in den vergangenen Jahren mußten immer mehr von ihnen aus dem Beruf und insbesondere aus der Geburtshilfe aussteigen, da die Haftpflichtprämien überproportional stark gestiegen sind. Für freiberufliche Geburtshelferinnen hat sich die Prämie in den letzten zehn Jahren auf derzeit fast 4500 Euro verzehnfacht – bei weiterhin geringer Vergütung.
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