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Aus: Ausgabe vom 26.02.2014, Seite 13 / Feuilleton

Zweite Phase

Die Stadt Leipzig muß die zweite Phase ihres Gestaltungswettbewerbs zum »Freiheits- und Einheitsdenkmal« wiederholen, wie das Dresdner Oberlandesgericht (OLG) am Dienstag mitteilte. Die Urheber des Entwurfs »Siebzigtausend« hatten Beschwerde beim OLG eingereicht. Sie halten ein nachträglich eingeschobenes Prüfverfahren für unrechtmäßig. (dpa/jW

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