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Aus: Ausgabe vom 06.03.2014, Seite 2 / Inland

Revision in der »Causa Wulff«

Hannover. Die Staatsanwaltschaft Hannover hat Revision gegen den Freispruch im Korruptionsprozeß gegen den Exbundespräsidenten Christian Wulff eingelegt. Das bestätigte ein Sprecher der Behörde am Mittwoch. Damit muß sich nun der Bundesgerichtshof (BGH) mit den Vorwürfen gegen Wulff befassen. Das Landgericht Hannover hatte Wulff am Donnerstag vergangener Woche vom Vorwurf der Vorteilsannahme und den mitangeklagten Filmmanager David Groenewold vom Vorwurf der Vorteilsgewährung freigesprochen. In dem Prozeß ging es um von Groenewold übernommene Kosten von rund 700 Euro für einen München-Besuch des Ehepaares Wulff im September 2008. Die Revision kommt nicht überraschend. Generalstaatsanwalt Frank Lüttig hatte dies schon im Dezember angekündigt.(AFP/jW)

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