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11.03.2014 / Betrieb & Gewerkschaft / Seite 15

Unerwünschte Mitbestimmung

Studie der Hans-Böckler-Stiftung zeigt Behinderungen bei der Neugründung von Betriebsräten

Claudia Wrobel
In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt.« – So beginnt das Betriebsverfassungsgesetz, das unter anderem die in diesem Jahr anstehenden Betriebsratswahlen regelt. Unternehmer, Manager oder andere Vorgesetzte machen sich strafbar, wenn sie diese Wahlen behindern. »Dennoch häufen sich in den letzten Jahren Berichte, daß genau dies geschieht«, schreiben die Aut...

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