Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 12.03.2014, Seite 15 / Antifaschismus

Rechtswidrige Auflagen gestanden

Köln. Die Bonner Polizei hat bei zwei Verhandlungen, die in der letzten Woche vor dem Verwaltungsgericht Köln stattfanden, eingestanden, Neonazigegnern bei von ihnen angemeldeten Kundgebungen gegen einen rechten Aufmarsch, der am 1. Mai 2012 in Bonn-Beuel stattfand, rechtswidrige Auflagen gemacht zu haben. Im ersten Verfahren hatte Felix Ernst von der ver.di-Jugend dagegen geklagt, daß die Polizei eine bereits genehmigte Kundgebung auf dem Bahnhofsvorplatz hinter den Bahnhof verlegt hatte. Bernd Müller, Leiter der Abteilung Versammlungen der Polizei, gab daraufhin vor Gericht zu, daß diese Auflage aus heutiger Sicht rechtswidrig gewesen sei. In einem zweiten Verfahren hatte eine Aktivistin der »Bonner Frauen gegen Neonazis« geklagt, die damals eine Mahnwache in der Nähe des Neonaziaufmarsches angemeldet hatte. Diese durfte jedoch nur in 120 Metern Entfernung stattfinden. Auch in diesem Fall gab die Polizei nun zu, daß die Auflage rechtswidrig gewesen sei. Beide Verfahren wurden von den Richtern eingestellt. (bern)

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