Aus: Ausgabe vom 15.03.2014, Seite 4 / Inland
Vorerst kein Urteil zu Dresdner Brücke
Leipzig. Im Streit um die Waldschlößchenbrücke im Dresdner Elbtal wird das Bundesverwaltungsgericht vorerst keine Entscheidung treffen. Der für den 20. März angesetzte Verkündungstermin sei aufgehoben worden, teilte das Gericht am Freitag mit. Die Leipziger Richter seien zu der Überzeugung gelangt, daß der Fall Fragen aufwerfe, die vorab der Europäische Gerichtshof beantworten müsse – auch wenn Leipzig in letzter Instanz zuständig sei. Diese Entscheidung hatte sich bereits angedeutet (siehe jW vom 8.3.).
Der Verkehr über die Brücke, die das Elbtal den UNESCO-Welterbetitel gekostet hat, rollt bereits seit August 2013. Das Gericht befaßt sich dennoch mit einer Klage der Grünen Liga Sachsen gegen den Planfeststellungsbeschluß aus dem Jahr 2004.
(jW)
Der Verkehr über die Brücke, die das Elbtal den UNESCO-Welterbetitel gekostet hat, rollt bereits seit August 2013. Das Gericht befaßt sich dennoch mit einer Klage der Grünen Liga Sachsen gegen den Planfeststellungsbeschluß aus dem Jahr 2004.
(jW)
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