Aus: Ausgabe vom 18.03.2014, Seite 4 / Inland
Keine Revision nach Hoeneß-Urteil
München. Die Staatsanwaltschaft verzichtet im Verfahren gegen Ulrich Hoeneß auf Rechtsmittel. Eine Begründung lieferte die Behörde in ihrer Mitteilung vom Montag nicht. Hoeneß hatte bereits am vergangenen Freitag erklärt, daß er die Haftstrafe akzeptiere und gegen das Urteil keine Revision einlegen werde. Damit wird das Urteil des Landgerichts München demnächst rechtskräftig und es steht endgültig fest, daß der langjährige Präsident des FC Bayern München bald ins Gefängnis muß. Das Gericht hatte den inzwischen zurückgetretenen Bayern-Boß am vergangenen Donnerstag wegen Steuerhinterziehung von 28,5 Millionen Euro zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte fünfeinhalb Jahre Haft für den 62jährigen gefordert. Dennoch akzeptiert die Behörde das mildere Urteil von Richter Rupert Heindl jetzt ohne weiteren Widerspruch. (dpa/jW)
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